Pflegekinderrecht 

Mein Herz schlägt für Kinder. Da meine eigenen nun fast erwachsen sind, setze ich mich verstärkt für eine besonders verletzliche Gruppe von Kindern ein – Pflegekinder.

Um dieses Ziel zu erreichen, ist es entscheidend, die Pflegefamilien zu stärken und zu unterstützen. Viele Pflegeeltern sind sich ihrer Rechte kaum bewusst, wissen nicht, wie sie vorgehen sollen, oder trauen sich nicht, diese Rechte einzufordern.

Das Recht der Pflegekinder und ihrer sozialen Familien ist ein kleiner, oft übersehener Teilbereich des Familienrechts. Dabei erfordert es neben fundierter Rechtskenntnis auch spezielles Wissen über die entwicklungspädagogischen Besonderheiten, die für Pflegekinder typisch sind.

Um eine qualifizierte Beratung und Begleitung zu gewährleisten, nehme ich regelmäßig an Fortbildungen teil und stehe im Austausch mit Fachkollegen und -kolleginnen aus diesem Bereich.

 

 

Familienrecht

Das Familienrecht umfasst eine Vielzahl von komplexen Fragen, die auf den ersten Blick überwältigend wirken können. Gemeinsam klären wir, welche Themen für Sie von Bedeutung sind und erarbeiten mögliche Wege zur Einigung. Mögliche Themen sind: 

Scheidung

Eheverträge

Trennungsvereinbarungen und Scheidungsfolgenvereinbarungen

Gemeinsame Immobilie

Vermögensauseinandersetzungen

Zugewinnausgleich

Gütertrennung

Sorgerecht

Umgangsrecht

Unterhalt (Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt, Betreuungsunterhalt)

Versorgungsausgleich

Sozialrecht

Das Sozialrecht umfasst nicht nur Leistungen zur Existenzsicherung und Teilhabe, sondern auch Regelungen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Darüber hinaus zählen der Opferschutz und das Schwerbehindertenrecht dazu. Diese Aufzählung ist jedoch nicht abschließend, weshalb die Vielfalt an Regelungen auch Einschränkungen in meinem Beratungsangebot mit sich bringt.

Ich biete insbesondere Unterstützung für Pflegekinder bei der Durchsetzung ihrer Rechte im Rahmen des Kinder- und Jugendhilferechts sowie bei der Inanspruchnahme von Teilhabeleistungen gemäß SGB VIII und SGB IX.

Zudem stehe ich Ihnen in den Bereichen der Existenzsicherung (SGB II, SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag usw.) und Leistungen der Teilhabe (SGB IX) zur Seite.

 

 

Testamentsvollstreckung

Meine Aufgabe als Testamentsvollstreckerin besteht darin, Ihre Wünsche und Vorstellungen über Ihr Leben hinaus zu sichern.

In einem Testament können Sie beispielsweise festlegen, wie Ihr Vermögen aufgeteilt oder verwaltet werden soll. Wenn Sie die Umsetzung Ihrer Wünsche sicherstellen möchten, etwa weil die Erbauseinandersetzung umfangreich oder kompliziert ist oder weil die Erben zerstritten sind, können Sie einen Testamentsvollstrecker einsetzen.

Auch der Schutz des Nachlasses für bedürftige Kinder kann gegebenenfalls durch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers gewährleistet werden.

Sie können einen Testamentsvollstrecker persönlich benennen oder die Benennung dem Nachlassgericht überlassen.

Die Kosten für die Testamentsvollstreckung werden aus dem Nachlass getragen. Es empfiehlt sich daher, auch die Regelung der Vergütung im Testament zu berücksichtigen. Das Gesetz spricht lediglich von einer „angemessenen Vergütung“.

Kontaktieren Sie mich, und gemeinsam finden wir eine individuelle und passende Lösung für Ihre Bedürfnisse.

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